Benötigt man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Tatsächlich kann gerade das Baurecht einem regelrecht Steine in den Weg legen, wenn es darum geht dass man etwas Neues bauen möchte. Wer sich ein Gartenhaus bauen oder aufstellen möchte, muss sich hierfür am örtlichen Baurecht orientieren.
Wann benötigt man eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
Prinzipiell sind alle baurechtlichen Maßnahmen und deren Auflage zunächst im Baugesetzbuch festgelegt, welches sich auch mit dem Planungsrecht befasst, das bundesweit geregelt ist und die Länderbauverordnung beachtet.
Liegt in der Region in der man ein Gartenhaus bauen möchte ein Bebauungsplan vor, so muss man diesen beachten. So darf man Schuppen oder Lauben nur innerhalb der eigenen Baugrenzen errichten.
In einem Bebauungsplan sind die möglichen Grenzen klar aufgezeichnet und diese dürfen auch nicht einfach von Gebäudeteilen überbaut werden.
In welchem Fall benötige ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
Das Gartenhaus im eigenen Garten ermöglicht es dem stolzen Gartenbesitzer, einen zusätzlichen Stauraum zu erhalten, oder aber auch einen Ort zu erhalten in den man sich an kalten Wintertagen gemütlich zurückziehen kann. Denn das Gartenhaus dient schon lange nicht mehr als einfacher Schuppen für Geräte, sondern wird auch immer mehr für andere private Zwecke wie als zusätzlicher Partyraum genutzt.
Dies ist natürlich abhängig davon, was man selbst gerne möchte, doch die Einsatzmöglichkeiten eines Gartenhauses können je nach Innengestaltung sehr vielseitig sein. Doch bevor man ein Gartenhaus überhaupt nutzen kann, muss es gebaut oder aufgestellt werden.
Baugenehmigungen sind von den rechtlichen Aspekten in den einzelnen Bundesländern abhängig
Nun kommt aber noch ein anderer wichtiger Punkt hinzu.
Die Bauordnung selbst ist nicht deutschlandweit geregelt, sondern kann je nach Bundesland vollkommen anders aussehen. So gibt es Bundesländer in denen man eine Grenze von 40 oder auch von 75 Kubikmetern hat, die man ohne Baugenehmigung bebauen darf.
Eine Gartenlaube dient nicht als Wohnsitz
Die meisten Baugenehmigungen beinhalten, dass man ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Feuerstellen oder Toiletten durchaus bauen darf. Dabei kann es aber sein, dass die genehmigte Fläche nur 10 Quadratmeter betragen kann.
Hierbei ist es manchmal viel einfacher ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage zu bauen, als es im eigenen Garten der Fall ist. Denn wenn man einen Kleingarten oder sogenannten Schrebergarten nutzt, dann muss man hierbei einen Pachtvertrag unterzeichnen.
Durch die Größe des gepachteten Bereiches kann es dazu kommen, dass man generell keine Baugenehmigung benötigen wird. Das kommt dadurch zu Stande, weil es auch ein Kleingartengesetz gibt in dem festgelegt wird, dass eine Gartenlaube mit einem überdachten Freisitz nur eine Höchstgrenze von 24 Quadratmetern als Grundfläche besitzen darf.
Gleichzeitig wird in diese Gesetz auch festgehalten, dass diese Laube in keinem Fall zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. Es ist sogar verboten in einer Laube zu wohnen. Natürlich wird niemand einen anzeigen, wenn man mal ein Wochenende in der Gartenlaube verbringt, weil man seine Freizeit in der Kleingartenanlage verbringen möchte.
Dennoch ist es gesetzlich nicht gestattet.
Die Bebauung im eigenen Garten
Sobald man nun aber ein Gartenhaus im eigenen Garten bauen möchte, kommt man in der Regel nicht direkt mit der Baubehörde in Schwierigkeiten. Denn die Länderbauverordnung besagt, man Bauten von maximal drei Metern Höhe bauen darf, wenn ein Abstand von neun Metern zum Nachbarschaftsgelände nicht überschritten wird.
Dabei beziehen sich diese Baubestimmungen allerdings wieder auf Bauten die keine Feuerstelle besitzen und nicht als Aufenthaltsraum dienen.
Einfach gesagt bedeutet dies:
- Das Gartenhäuschen darf auf keiner Grenze stehen
- Das Gartenhäuschen darf keine Feuerstelle besitzen
- Das Gartenhäuschen darf von niemand als dauerhafter Aufenthaltsort genutzt werden
- Beim Bau eines Gartenhäuschens muss man einen Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten.
Die Baubehörde
Und trotz alledem sollte man vor dem Bau eines Gartenhäuschens immer noch bei der örtlichen Baubehörde nachfragen. Diese findet man in der Regel bei den Kreis- oder Gemeindeverwaltungen in einer eigenen Abteilung vor, und es kann auch reichen wenn an einfach nur anruft.
Denn so erfährt man wirklich sicher in welcher Größe man ein Gartenhaus bauen darf und ob man andere Aspekte in der Bebauung beachten muss. Es wäre ausgesprochen unangenehm, wenn man ein Gartenhaus bauen würde und das dann wieder abreißen müsste, weil es nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht.
Sicherlich kann man ein Gartenhaus auch einfach so aufbauen, weil niemand davon ausgeht dass die Baubehörde jede Ortschaft täglich kontrolliert. Doch man sollte es nicht darauf anlegen um unnötigen Ärger zu vermeiden. Zudem muss man auch immer damit rechnen, dass sich vielleicht ein Nachbar von dem Gartenhaus gestört fühlen würde und die Baubehörde dann einfach anruft.